Schäden an Dampfturbinen
In der Industrie hat sich der Einsatz von Dampfturbinen vielfach bewährt http://de.wikipedia.org/wiki/Dampfturbine Allerdings kann auch eine Dampfturbine ausfallen. Sofern dies unvorhersehbar passiert ist meistens mit erheblichen Kosten zu rechnen. Es gibt zahlreiche Beispiele für unvorhersehbare Komplikationen…
- So kann sich durch eine falsch eingestellte Kesselchemie Kieselsäure bilden, die den Totalausfall der Turbine zur Folge hat. Im konkreten Fall hatte der Betreiber unbewusst ein falsches Substitutionsmittel zur Beeinflussung des ph Wertes verwendet. – Bedingungsgemäß ist hier ein für den Versicherer ersatzpflichtiger Schaden durch Fehlbedienung entstanden, sofern die Repräsentationsklausel nicht zieht..
- Ein fehlerhaft ausgelegter Bypass sorgte dafür, dass die Turbine im Nassdampfbereich lief und weit unter der geplanten Laufzeit aber nach Ablauf der Gewährleistung ausgefallen ist. Bedingungsgemäß ist hier ein für den Versicherer ersatzpflichtiger Schaden durch einen Konstruktionsfehler entstanden. Kulanterweise hat der Hersteller 50 % von den Reparaturkosten übernommen.
- Ein Planetengetriebe blockierte, weil ein Sicherungsring der für die Führung der Planeten sorgen sollte- fehlerhaft (nicht als Passung) gesetzt wurde. Montagefehler Die Planeten blockierten. Der Maschinenschaden wurde durch den Getriebehersteller übernommen, der Betriebsunterbrechungsschaden durch den Versicherer. http://de.wikipedia.org/wiki/Umlaufr%C3%A4dergetriebe
- Eine Dampfturbine erlitt einen Schwarzfall. (Drehzahl von Nenndrehzahl in kürzester Zeit auf Null.) Mit der Folge:
- Blockierung Planetengetriebe
- Blockierung Dampfturbine (Anstreifschäden, Deckbänder beschädigt…)
- Generatorschaden
Ursache war eine fehlerhafte Montage. Turbine, Planetengetriebe und Generator sollten auf einer Achse liegen. Bei der Ausrichtung der drei Hauptbaugruppen zueinander wurde das Planetengetriebe leicht versetzt eingebaut, das führte letztlich zum Totalausfall der Anlage. Bedauerlicherweise wurden die Arbeiten zum Ausrichten nicht bzw. nur ungenügend dokumentiert, so dass die Ursachenforschung sehr langwierig und aufwendig war.
Der Montagefehler wurde erst nach Ablauf der Gewährleistung festgestellt. Bedingungsgemäß ist hier ein für den Versicherer ersatzpflichtiger Schaden durch Fahrlässigkeit entstanden. Der Maschinenbetriebsunterbrechungs-schaden war 5 mal so hoch wie der Maschinenschaden.